Projektbasierte Einhaltung von Abschnitt 8

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Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung (HUD) beauftragte die IHFA mit der Übernahme einiger Verwaltungsaufgaben für den projektbasierten Abschnitt 8 im Bundesstaat Idaho im Rahmen der Anreizinitiative des HUD. Die IHFA übernahm Verwaltungsaufgaben in folgenden Bereichen:

  • Monatliche HAP-Gutscheine verarbeiten, genehmigen und bezahlen
  • Abwicklung auslaufender Vertragsverlängerungen
  • Führen Sie Management- und Belegungsüberprüfungen durch
  • Nachverfolgung der REAC-Inspektionsergebnisse
  • Überwachen und Durchsetzen der Einhaltung des HAP-Vertrags
  • Bearbeiten Sie Beschwerden von Mietern und gehen Sie auf gemeldete Gesundheits- und Sicherheitsprobleme ein

Aktuelle und historische Einkommensgrenzen

Formulare und Handbücher

Formulare zur Vertragsverlängerung/Mietanpassung

EIV-Formulare/Leitfaden

HAPS Gutscheine

HUD-Handbücher/Leitfäden

HUD-Handbücher/Anleitungslinks

Mietvertragsformulare

Musterformulare

Verschiedene Formulare

Muster-Verifizierungsformulare

Anliegen der Anwohner

Die IHFA hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Bewohnern von projektbasierten Section-8-Bauprojekten in Idaho bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit ihrer Wohnungssituation zu helfen.

Wenn Sie in einer projektbasierten Wohneinheit nach Abschnitt 8 wohnen und ein Anliegen haben, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Melden Sie das Problem dem Personal vor Ort in der Immobilie, in der Sie wohnen.
    Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte an den Eigentümer oder die Hausverwaltung. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Formularen, die Sie bei Ihrem Einzug unterschrieben haben, und sind auch vor Ort, meist im Büro oder in der Waschküche, ausgehängt. So hat der Eigentümer/die Hausverwaltung die Möglichkeit, auf Ihr Anliegen einzugehen und das Problem zu lösen.
  2. Befolgen Sie alle weiteren Hinweise im Beschwerdeverfahren der Unterkunft. Sollten Sie dieses Verfahren nicht besitzen, hängt es in der Unterkunft aus oder ist beim Personal vor Ort erhältlich.
  3. Sollte diese Maßnahme keine Lösung bringen, wenden Sie sich bitte an die IHFA. Die Mitarbeiter der IHFA nehmen Ihre Informationen entgegen und kontaktieren gegebenenfalls den Eigentümer/Agenten und/oder das Personal vor Ort, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen aus dem HAP-Vertrag eingehalten werden. Die IHFA hält Sie bis zur Lösung auf dem Laufenden.

Bitte beachten Sie, dass die IHFA als Vertreter des HUD angewiesen wurde, sich in die folgenden Angelegenheiten nicht einzumischen:

  • Streitigkeiten mit Dritten
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Bewohnern und Eigentümern und/oder Verwaltungsvertretern
  • Räumungsangelegenheiten
  • Auslegungen lokaler Gesetze und Verordnungen

Für Bewohner eines projektbasierten Mehrfamilienhauses nach Abschnitt 8 sind die Kontaktinformationen unten aufgeführt:

Einhaltung der Wohnungsbauvorschriften
Lokal: 208.331.4700
Gebührenfrei: 855.505.4700
Fax: 208.424.7092

Für alle anderen nicht projektbezogenen Beschwerden gemäß Abschnitt 8 können die folgenden Links hilfreich sein:

de_DEDeutsch